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   BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07   

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https://dejure.org/2007,6498
BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07 (https://dejure.org/2007,6498)
BGH, Entscheidung vom 09.10.2007 - 5 StR 374/07 (https://dejure.org/2007,6498)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 (https://dejure.org/2007,6498)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vollstreckungsreihenfolge im Falle einer neben einer Freiheitsstrafe getroffenen Unterbringungsanordnung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 358 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 2 n. F.; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2; StPO § 354a § 358 Abs. 2
    Neufassung von § 67 StGB nach dem angegriffenen Urteil, Beschwer des Anklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07
    Dies ist jedoch der Überprüfung durch den Senat entzogen, da der Beschwerdeführer die Anordnung der Maßregel und damit auch die Frage der Vollstreckungsreihenfolge vom Revisionsangriff wirksam (vgl. BGHSt 38, 362, 364; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 3) ausgenommen hat.
  • BGH, 21.08.2007 - 3 StR 263/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vollstreckungsreihenfolge; Anordnung

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07
    Gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte Z. durch die Nichtanwendung des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB n. F. beschwert sein kann (so BGH, Beschlüsse vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 - und vom 29. August 2007 - 1 StR 378/07).
  • BGH, 29.08.2007 - 1 StR 378/07

    Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge von Freiheitsstrafe und Maßregel

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07
    Gemäß § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO kommt es nicht darauf an, ob der Angeklagte Z. durch die Nichtanwendung des § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB n. F. beschwert sein kann (so BGH, Beschlüsse vom 21. August 2007 - 3 StR 263/07 - und vom 29. August 2007 - 1 StR 378/07).
  • BGH, 15.02.1990 - 4 StR 48/90

    Vorwegvollzug der Strafe vor Unterbringung in einer Entziehungsanstalt -

    Auszug aus BGH, 09.10.2007 - 5 StR 374/07
    Dies ist jedoch der Überprüfung durch den Senat entzogen, da der Beschwerdeführer die Anordnung der Maßregel und damit auch die Frage der Vollstreckungsreihenfolge vom Revisionsangriff wirksam (vgl. BGHSt 38, 362, 364; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Urteilstenor 3) ausgenommen hat.
  • BGH, 16.12.2009 - 2 StR 305/09

    Erstreckung des Erfolgs der Revision auf Mitangeklagte bei fehlerhafter Anwendung

    Der 5. Strafsenat hat mit Beschluss vom 13. Oktober 2009 - 5 ARs 57/09 - mitgeteilt, der beabsichtigten Entscheidung stehe Rechtsprechung des Senats nicht entgegen; der Senat halte aber an seinen Entscheidungen vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 - und vom 24. März 2009 - 5 StR 87/09 - für die dort gegebenen, abweichenden Fallgruppen fest.
  • BGH, 13.10.2009 - 5 ARs 57/09

    Anfrageverfahren; Erstreckung einer Durchentscheidung des Revisionsgerichts auf

    (1) Im Fall einer Aufhebung und Zurückverweisung auf die Revision eines bestraften und in einer Entziehungsanstalt untergebrachten Angeklagten allein zur Nachholung einer unterbliebenen Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 Abs. 2 StGB hat der Senat keine entsprechende Entscheidung betreffend den vom Tatgericht gleichermaßen verurteilten, ebenfalls revidierenden Mitangeklagten getroffen, der indes die Anordnung der Maßregel und damit auch die Frage der Vollstreckungsreihenfolge nachträglich wirksam vom Revisionsangriff ausgenommen hatte (Senatsbeschluss vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07; vgl. zur Anwendbarkeit des § 357 StPO auf diese prozessuale Konstellation: Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 357 Rdn. 7).
  • BGH, 19.01.2010 - 4 StR 504/09

    Rechtsfehlerhaft bemessene Dauer des Vorwegvollzugs; unzulässige Beschränkung des

    Ob die Beschränkung des Rechtsmittels die Berechnung des vorweg zu vollziehenden Teils der Freiheitsstrafe hier überhaupt erfasst (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07 Tz. 4 a.E.), kann letztlich dahinstehen; denn die Beschränkung ist insgesamt unwirksam, weil der Angeklagte mit einer Verfahrensrüge und mit der Sachrüge auch den Schuldspruch angreift.
  • BGH, 18.12.2007 - 5 StR 530/07

    Minder schwerer Fall des Totschlages (Strafzumessung); Beurteilung der

    Jedenfalls wird der neue Tatrichter die Vollstreckungsreihenfolge anhand des jetzt geltenden § 67 Abs. 2 Satz 2 StGB zu prüfen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2007 - 5 StR 374/07).
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